Interessenskonflikte
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der CEO und die Mitglieder der Konzernleitung sind verpflichtet, dem Verwaltungsratspräsidenten bzw. dem CEO sofort mitzuteilen, wenn Geschäfte behandelt werden, die ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen berühren oder berühren könnten. Der Verwaltungsratspräsident bzw. der CEO, bzw. in seinem Falle der Gesamtverwaltungsrat, entscheidet über angemessene Massnahmen einschliesslich des Ausstands der betroffenen Person. Die betroffenen Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. der Konzernleitung sind jedoch in aller Regel berechtigt, dem jeweils zuständigen Gremium ihre Auffassung vorzutragen, bevor sie in den Ausstand treten. Die betreffenden Regelungen sind im Organisationsreglement der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG reflektiert.
Als Exekutiver Verwaltungsratspräsident unterstützt, berät und führt Ernst Tanner den Verwaltungsrat und insbesondere den CEO der Gruppe. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit von über 28 Jahren und seiner fundierten Kenntnisse des FMCG-Markts vertritt Herr Tanner das Unternehmen bei wichtigen strategischen Entscheidungen. Er fungiert daher in einer Exekutivfunktion und ist direkt bei der Gruppe angestellt.