Geschäftsbericht 2021

Kompetenzregelung

Die Grundzüge der Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung sowie die Aufgabenverteilung sind im Organisationsreglement festgehalten. Die grundsätzlichen Regelungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Verwaltungsrat:

  • Übernahme der unübertragbaren und unentziehbaren gesetzlichen Aufgaben. Der Verwaltungsrat hat damit insbesondere die Verantwortung für die Oberleitung der Gesellschaft, die Erteilung der nötigen Weisungen und die Überwachung der Konzernleitung;
  • Festlegung der strategischen, organisatorischen, buchhalterischen und finanzplanerischen Richtlinien;
  • Veränderungen der rechtlichen Struktur des Konzerns (insbesondere Neugründung von Tochtergesellschaften, Akquisitionen, Joint Ventures und Liquidation von Gesellschaften);
  • Ernennung und Abberufung des CEO, des Sekretärs sowie der Mitglieder der Konzernleitung und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften;
  • Genehmigung der Budgets des Konzerns und der Tochtergesellschaften.

Der Verwaltungsrat hat die Führung des laufenden Geschäfts gemäss Organisationsreglement an den CEO und die Konzernleitung übertragen.

CEO

Der CEO ist Vorsitzender der Konzernleitung und ferner für die Informationsbeschaffung und -weiterleitung an die Konzernleitung, den Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrats verantwortlich. Der CEO hat zudem sicherzustellen, dass die Beschlüsse und Weisungen des Verwaltungsrats durch die Konzernleitung vollzogen werden. Er hat schliesslich die Leitung der operativen Geschäfte des Konzerns im Rahmen der strategischen Zielsetzungen sowie die gesamtunternehmerische Planung und die Berichterstattung innerhalb des Konzerns sicherzustellen.

Konzernleitung

Die Konzernleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der Konzernstrategie. Des Weiteren haben die einzelnen Konzernleitungsmitglieder die Führung der zugeteilten Funktions- und Verantwortungsbereiche im Rahmen der Konzernpolitik und gemäss Vorgaben des CEO und des Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten wahrzunehmen. Den einzelnen Konzernleitungsmitgliedern wird im Rahmen einer Matrixstruktur einerseits Linienverantwortung für gesamte Länderorganisationen und Geografien und andererseits Funktionsverantwortung für die einzelnen Fachbereiche zugewiesen.