Geschäftsbericht 2021

Interne Organisation

Die Generalversammlung wählt zusammen mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats den Verwaltungsratspräsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.

Tritt der Verwaltungsratspräsident vor Beendigung seiner Amtsdauer aus dem Verwaltungsrat zurück, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zur Wahl durch die Generalversammlung aus seiner Mitte einen Verwaltungsratspräsidenten. Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Mitglieder des Vergütungsausschusses kann der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung aus seiner Mitte Ersatzmitglieder ernennen.

Der Verwaltungsratspräsident hat den Vorsitz an der Generalversammlung, repräsentiert die Gesellschaft nach aussen und stellt im Zusammenwirken mit dem CEO und der Konzernleitung die rechtzeitige Information über alle für die Willensbildung und die Überwachung erheblichen Aspekte der Gruppe zuhanden des Verwaltungsrats sicher. Er übernimmt die Vorbereitung aller vom Verwaltungsrat zu behandelnden Geschäfte, deren Traktandierung sowie die Ein­berufung und Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats. Ergänzend übernimmt der Exekutive Verwaltungsratspräsident folgende Aufgaben:

  • Vertretung und Positionierung der Lindt & Sprüngli Gruppe gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden und den Aktionären (Kommunikation), soweit der Exekutive Verwaltungsratspräsident diese Aufgabe nach der internen Absprache zwischen ihm und dem CEO der Lindt & Sprüngli Gruppe nicht diesem überträgt;
  • Verantwortung für die langfristige strategische Ausrichtung der Lindt & Sprüngli Gruppe und für spezifische strategische Projekte einschliesslich Transaktionen;
  • Betreuung von wichtigen Allianzen und strategischen Partnern;
  • Positionierung der Lindt & Sprüngli Gruppe in den Bereichen Kommunikation und Marketing;
  • Gesamtverantwortung für die Unternehmenskultur;
  • zusätzliche Aufgaben ergeben sich aus der Kompetenzordnung und den Beschlüssen des Verwaltungsrats.

Der CEO ist zusammen mit der Konzernleitung mit der Geschäftsführung beauftragt. Er ist Vorsitzender der Konzernleitung und stimmt in enger Zusammenarbeit mit dem Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten die wichtigsten Entscheidungen ab. Bezüglich der Aufgaben des CEO und der Konzernleitung wird auf das Kapitel «Kompetenzregelung» dieses Geschäftsberichts verwiesen.

Der Verwaltungsrat tagt regelmässig und sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens viermal pro Jahr. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten oder ein anderes zu dessen Vertretung bestimmtes Mitglied des Verwaltungsrats. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats ist berechtigt, die unverzügliche Einberufung unter Angabe des Zwecks zu verlangen.

Der Präsident oder, bei dessen Verhinderung, ein anderes zu dessen Vertretung bestimmtes Mitglied des Verwaltungsrats führt den Vorsitz. Nebst den Mitgliedern des Verwaltungsrats können an den Sitzungen auch die Mitglieder der Konzernleitung sowie weitere Nichtmitglieder teilnehmen. Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen statt, wobei an allen Sitzungen alle Mitglieder teilgenommen haben. Es fanden drei ordentliche Telefonkonferenzen statt, wobei an einer Telefonkonferenz ein Mitglied nicht teilgenommen hat. Es wurden keine Zirkularbeschlüsse durchgeführt. Die Dauer der ordentlichen Sitzungen betrug rund drei Stunden, die der Telefonkonferenzen rund eine Stunde. An diesen Sitzungen haben Mitglieder der Konzernleitung regelmässig teilgenommen, unter Einhaltung von Ausschlussregeln. Externe Berater haben an Sitzungen des Verwaltungsrats keine teilgenommen.