Geschäftsbericht 2021

3. Rechnungslegungs­grundsätze

Grundlagen

Der Konzernabschluss der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Lindt & Sprüngli Gruppe) wurde nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Mit Ausnahme der Wertschriften, der Finanzanlagen und der derivativen Finanzinstrumente, die zum Fair Value bilanziert werden, wurde der Konzernabschluss auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstellt.

Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sich auf die im Geschäftsbericht ausgewiesenen Aktiven und Passiven, die Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten und -forderungen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses und auf die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen.

Neue IFRS und Interpretationen

Neuerungen und Änderungen der IFRS und derer Interpretationen (gültig ab dem 1. Januar 2021)

Die Lindt & Sprüngli Gruppe hat sämtliche der per 1. Januar 2021 in Kraft getretenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS und Interpretationen eingeführt.

Standard/Interpretation

 

Anwendbar per

 

Effektive Anwendung

Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16

 

1. Januar 2021

 

Berichtsjahr 2021

Verlängerung der Erleichterungen unter IFRS 16

 

1. April 2021

 

Seit Berichtsjahr 2020

Es hat keiner dieser neuen oder angepassten IFRS und Interpretationen signifikante Änderungen der Rechnungslegungsstandards der Lindt & Sprüngli Gruppe zur Folge oder einen wesentlichen Einfluss auf Ansatz oder Bewertung im Konzernabschluss.

Verlängerung der Erleichterung unter IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

Die Lindt & Sprüngli Gruppe macht Gebrauch von der Verlängerung der Erleichterung des geänderten IFRS 16 «Leasingverhältnisse» und wendet diese Erleichterung für das Berichtsjahr 2021 weiterhin an. Für Mietreduktionen, welche die vom Standard genannten Bedingungen erfüllen, wird auf die Beurteilung verzichtet, ob die Mietreduktion eine Modifizierung des Leasingverhältnisses darstellt. Diese Mietreduktionen werden als Aufwandsminderung erfasst.

Auswirkungen der IBOR Reform und damit zusammenhängende Phase 2 Anpassungen in IFRS 9 «Finanzinstrumente», IFRS 7 «Finanzinstrumente: Offenlegung» und IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

Die Phase 2 Anpassungen beinhalten allen voran eine Erleichterung, die einen Unter- oder Abbruch der Absicherungsbeziehungen und den damit verbundenen buchhalterischen Konsequenzen verhindert. Auch aufgelaufene Beträge in der Hedge Accounting Reserve im Eigenkapital müssen dank den Anpassungen nicht zwingend in die Erfolgsrechnung recycliert werden.

Die Lindt & Sprüngli Gruppe hat keine wesentlichen Absicherungsbeziehungen, die auf IBOR referenzieren. Zudem finanziert sich die Lindt & Sprüngli Gruppe mehrheitlich intern und besitzt nur wenige Verträge zur externen Finanzierung. Diese wenigen Darlehens- und Anleihensverträge gegenüber Dritten sind entweder nicht IBOR abhängig oder unwesentlich. Die Lindt & Sprüngli Gruppe besitzt keine Hypotheken, die auf IBOR referenzieren. Zudem schreibt die Lindt & Sprüngli Gruppe keine eigenen Anleihen und gibt selbst keine Darlehen an Dritte aus. Somit ist die Konzernrechnung der Lindt & Sprüngli Gruppe nur in einem unwesentlichen Ausmass von der IBOR Reform betroffen. Die konzerninternen Darlehensverträge, welche in der Konsolidierung eliminiert werden, nehmen aber Bezug auf den LIBOR. Diese Verträge werden dementsprechend aktualisiert. Daher haben auch die Phase 2 Anpassungen nur limitierte Implikationen für die Lindt & Sprüngli Gruppe.

Neue oder geänderte IFRS und Interpretationen, die in künftigen Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind

Die Lindt & Sprüngli Gruppe erwartet aus keinem der bereits publizierten und erst in künftigen Perioden anzuwendenden neuen Standards einen wesentlichen Einfluss auf Ansatz und Bewertung.

Standard/Interpretation

 

Anwendbar per

 

Geplante Anwendung

Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung – Änderungen an IAS 16

 

1. Januar 2022

 

Berichtsjahr 2022

Kosten für die Erfüllung eines Vertrages – Änderungen an IAS 37

 

1. Januar 2022

 

Berichtsjahr 2022

Aktualisierte Referenz zum Rahmenkonzept – Änderungen an IFRS 3

 

1. Januar 2022

 

Berichtsjahr 2022

Jährliche Verbesserungen – IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16

 

1. Januar 2022

 

Berichtsjahr 2022

Neuer Standard – IFRS 17 «Versicherungsverträge»

 

1. Januar 2023

 

Berichtsjahr 2023

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig – Änderungen an IAS 1

 

1. Januar 2023

 

Berichtsjahr 2023

Latente Steuern und Klarstellung Erstansatzausnahme – Änderungen an IAS 12

 

1. Januar 2023

 

Berichtsjahr 2023

Konsolidierungsmethode

Im Konzernabschluss werden die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der von ihr beherrschten Unternehmen (Tochtergesellschaften) bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn das Mutterunternehmen schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Nicht beherrschende Anteile sind in der Bilanz als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Der Anteil am Gewinn, der nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar ist, wird in der Erfolgsrechnung als Bestandteil des Jahresgewinns ausgewiesen.

Neu erworbene Gesellschaften werden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Beherrschung gemäss der Erwerbsmethode («Acquisition Method») konsolidiert. Beim Unternehmenserwerb werden identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft zum Fair Value bewertet. Ein Überschuss des Kaufpreises über den Fair Value des identifizierten Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft wird als Goodwill bilanziert. Transaktionskosten werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Schweizer Franken erstellt, der die Funktional- und die Berichtswährung der Muttergesellschaft darstellt. Zur Absicherung von Währungsrisiken schliesst die Lindt & Sprüngli Gruppe Termin- und Optionsgeschäfte ab. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieser derivativen Finanzinstrumente werden im später folgenden Abschnitt zur Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsgeschäften erläutert.

Differenzen, welche auf Konsolidierungsstufe durch die Umrechnung von Darlehen, die als Nettoinvestitionen in ausländische Gesellschaften behandelt werden, resultieren, sind in der Gesamtergebnisrechnung gesondert im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Rückzahlung von Darlehen an Tochtergesellschaften wird nicht als (Teil-)Veräusserung betrachtet und führt somit zu keinem Recycling der Umrechnungsdifferenzen.

Fremdwährungskurse

Die Lindt & Sprüngli Gruppe wendet folgende Fremdwährungskurse an:

 

 

 

 

Jahresendkurse Bilanz

 

Durchschnittskurse Erfolgsrechnung

CHF

 

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Euro-Zone

 

1 EUR

 

1,03

 

1,08

 

1,08

 

1,07

USA

 

1 USD

 

0,91

 

0,88

 

0,92

 

0,93

Grossbritannien

 

1 GBP

 

1,23

 

1,20

 

1,25

 

1,20

Kanada

 

1 CAD

 

0,72

 

0,69

 

0,73

 

0,70

Australien

 

1 AUD

 

0,66

 

0,68

 

0,69

 

0,65

Polen

 

100 PLN

 

22,51

 

23,59

 

23,50

 

24,13

Mexiko

 

100 MXN

 

4,47

 

4,43

 

4,51

 

4,30

Schweden

 

100 SEK

 

10,09

 

10,76

 

10,63

 

10,27

Tschechische Republik

 

100 CZK

 

4,16

 

4,12

 

4,20

 

4,06

Japan

 

100 JPY

 

0,79

 

0,85

 

0,83

 

0,88

Südafrika

 

100 ZAR

 

5,75

 

6,01

 

6,17

 

5,81

Hongkong

 

100 HKD

 

11,71

 

11,36

 

11,76

 

12,11

China

 

100 CNY

 

14,36

 

13,46

 

14,23

 

13,59

Russland

 

100 RUB

 

1,22

 

1,17

 

1,25

 

1,29

Brasilien

 

100 BRL

 

16,39

 

16,95

 

16,90

 

18,24

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen bewertet. Sie werden über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Planmässige Abschreibungen erfolgen linear bis zum erwarteten Restwert und auf Basis folgender Nutzungsdauern:

  • Gebäude (inklusive Installationen) 5–40 Jahre
  • Maschinen 10–15 Jahre
  • Übrige Sachanlagen 3–8 Jahre

Grundstücke werden nicht planmässig abgeschrieben. Gewinne und Verluste aus Abgängen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

Immaterielle Anlagen

Planmässige Abschreibungen auf immateriellen Anlagen erfolgen linear bis zum erwarteten Restwert und auf Basis folgender Nutzungsdauern:

  • Goodwill Unbegrenzt
  • Marken und geistiges Eigentum Unbegrenzt
  • EDV-Software 3–7 Jahre
  • Kundenbeziehungen 10–20 Jahre

Goodwill

Der Goodwill entspricht der aus der Erwerbsmethode resultierenden positiven Differenz zwischen den Akquisitionskosten und dem Verkehrswert des identifizierten Nettovermögens. Goodwill wird nicht abgeschrieben, aber mindestens im vierten Quartal der Berichtsperiode auf mögliche Wertminderungen untersucht. Falls Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, wird auch ein unterjähriger Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Übriges immaterielles Anlagevermögen

Zugänge von «Kundenbeziehungen» und «EDV-Software» werden zu ihren Anschaffungskosten erfasst und linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer dieser immateriellen Vermögenswerte wird regelmässig überprüft.

«Marken und geistiges Eigentum» werden nicht abgeschrieben, sondern weisen eine unbegrenzte Nutzungsdauer auf, da sie ohne erhebliche Kosten erneuert werden können, sie durch Marketings- und Vertriebsaktivitäten laufend gefördert werden und nicht erwartet wird, dass sie zu einem vorhersehbaren Zeitpunkt keine Einnahmen mehr generieren werden. Die Nutzungsdauer wie auch die Werthaltigkeit dieser wird mindestens an jedem Bilanzstichtag untersucht. Sämtliche identifizierbare immaterielle Güter (wie zum Beispiel «Marken und geistiges Eigentum» und «Kundenbeziehungen»), die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden anlässlich der Ersterfassung zu ihrem Fair Value bilanziert.

Wertbeeinträchtigungen

Die Lindt & Sprüngli Gruppe erfasst die Differenz zwischen erzielbarem Wert und Buchwert von Sachanlagen, Goodwill oder immateriellen Anlagen als Wertminderungsaufwand. Die Bewertung erfolgt auf Stufe der einzelnen Vermögensgegenstände oder, falls dies nicht möglich ist, auf Stufe einer Gruppe von Vermögensgegenständen, denen separate Mittelzuflüsse zurechenbar sind. Um den Wert der zukünftigen Nutzenzuflüsse zu bestimmen, werden die erwarteten zukünftigen Cash Flows diskontiert. Aktiven mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Goodwill oder immaterielle Anlagen, die noch nicht in Gebrauch sind, werden nicht abgeschrieben und es werden jährlich Werthaltigkeitstests durchgeführt. Aktiven, die abgeschrieben werden, werden auf ihre Werthaltigkeit geprüft, wenn es Anzeichen gibt, dass die fortgeführten Anschaffungskosten nicht mehr gedeckt sind.

Leasingverhältnisse

Unter IFRS 16 beurteilt die Lindt & Sprüngli Gruppe zu Beginn eines Vertrages, ob dieser als Leasing einzustufen ist, und erfasst folglich ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Für Leasing­verträge, die Vermögenswerte von geringem Wert umfassen, und für Verträge mit kurzfristigen Laufzeiten von maximal zwölf Monaten unterbleibt die Erfassung des Nutzungsrechtes. Diese Verträge werden in der Erfolgsrechnung über die Dauer der Verträge linear als Aufwand erfasst. Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, die gleichzeitig von geringem Wert sind, wird der Position Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen zugeordnet.

Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der noch zu tätigenden Leasingzahlungen zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses. Die Abzinsung basiert auf dem, dem Leasingvertrag zugrunde liegenden, impliziten Zinssatz. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, verwendet die Lindt & Sprüngli Gruppe einen speziellen für die Laufzeit und die Währung des Vertrages geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz. Leasingzahlungen umfassen beispielsweise feste Zahlungen, variable Zahlungen, die an einen zu Beginn des Leasings bekannten Index oder Zinssatz gekoppelt sind, und Zahlungen für Verlängerungs- oder Kaufoptionen, wenn die Gruppe diese mit hinreichender Sicherheit ausüben wird. Die Leasingverbindlichkeit wird anschliessend zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode folge­bewertet. Wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund von Neuverhandlungen, Änderungen eines Indexes oder eines Zinssatzes oder im Falle von einer Neubewertung von Optionen ändern, erfolgt eine Neubewertung mit einer entsprechenden Anpassung des jeweiligen Nutzungsrechts am Leasingobjekt.

Das Nutzungsrecht besteht zu Beginn aus der anfänglichen Leasingverbindlichkeit, den anfänglichen direkten Kosten sowie einer allfälligen Rückbauverpflichtung abzüglich vom Leasinggeber gewährte Anreize. Das Nutzungsrecht am Leasing­objekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes, abgeschrieben.

Planmässige Abschreibungen auf Nutzungsrechten erfolgen linear bis zum erwarteten Restwert und erstrecken sich üblicherweise über folgende Zeiträume:

  • Gebäude 2–15 Jahre
  • Fahrzeuge 2–5 Jahre
  • Anderes Anlagevermögen 2–5 Jahre

Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/Herstellkosten und Nettoveräusserungswert angesetzt. Die Herstellkosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungs- und Herstellkosten werden nach der FIFO-Methode ermittelt. Der Nettoveräusserungswert ist der geschätzte Veräusserungserlös abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Flüssige Mittel beinhalten uneingeschränkte Kassenbestände, Bankguthaben sowie Geldanlagen bei Banken mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als 90 Tagen.

Finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern erfasst, bewertet, berichtigt im Bedarfsfall und gliedert finanzielle Vermögenswerte wie von IFRS 9 «Finanz­instrumente», IAS 32 «Finanzinstrumente: Darstellung» und IFRS 7 «Finanzinstrumente: Angaben» vorgeschrieben. IFRS 9 unterscheidet drei Kategorien finanzieller Vermögenswerte: Finanzielle Vermögenswerte bewertet (a) zum «Fair Value through Profit and Loss (FVTPL)», (b) «Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI)» und (c) zu «fortgeführten Anschaffungskosten». Die Kategorisierung eines bestimmten finanziellen Vermögenswertes wird durch den Charakter der vertraglichen Cash Flows sowie dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Cash Flows definiert. Aus dem Geschäftsmodell ergibt sich, ob sich die Cash Flows aus der Vereinnahmung der vertraglichen Cash Flows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem ergeben.

Alle finanziellen Vermögenswerte werden bei der Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten erhöhen den Buchwert bei der Ersterfassung, wenn der finanzielle Vermögenswert nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird (FVTPL). Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung im sonstigen Ergebnis (FVOCI) bewertet sind, werden zum FVTPL bewertet. Obschon beim erstmaligen Ansatz ein Finanzinstrument die Bedingungen für die Zuordnung eines finanziellen Vermögenswertes zu FVOCI oder zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt, wird die Lindt & Sprüngli Gruppe den finanziellen Vermögenswert zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Ansatz- oder Bewertungsinkonsistenz («accounting mismatch») reduziert oder behoben werden kann. Wenn ein Eigenkapital­instrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann die Lindt & Sprüngli Gruppe die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses Instrument als FVOCI zu kategorisieren, so dass bei der Folgebewertung Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes im OCI erfasst werden.

Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden, wird, falls ein Werthaltigkeitsrisiko besteht, der erwartete Verlust berechnet und zurückgestellt.

Der Fair Value der kotierten Finanzinvestitionen wird anhand bezahlter Kurse oder aktueller Geldkurse bestimmt. Sofern kein aktiver Markt existiert, beziehungsweise die Wertpapiere nicht börsenkotiert sind, ermittelt der Konzern den Fair Value anhand von Bewertungsverfahren. Hierzu zählen je nach Sachlage das Heranziehen kürzlich zu Marktbedingungen stattgefundener Transaktionen sowie der Preise für ähnliche Finanzinstrumente, die Diskontierung künftiger Cash Flows als auch die Anwendung von Optionspreismodellen.

Zinsen werden als Zinsertrag oder im Falle von Negativzinsen als Zinsaufwand verbucht, die beide Bestandteile des Finanzergebnisses sind, und dem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Lindt & Sprüngli Gruppe aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung des Betrags gemacht werden kann.

Wertberichtigung auf Kundenforderungen

Die Wertberichtigung auf Kundenforderungen wird gemäss IFRS 9 anhand des «Expected Credit Loss» Modells ermittelt. Für die Erfassung einer Wertminderung ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Verlustereignis eintritt. Dabei wendet die Lindt & Sprüngli Gruppe gemäss IFRS 9 die vereinfachte Methode an und erfasst die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit. Für die Ermittlung der Wertberichtigung berücksichtigt die Lindt & Sprüngli Gruppe nebst historischer Ausfallraten, die für die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen gebraucht werden, auch zukunftsorientierte Informationen zur Ermittlung einer Portfoliowertberichtigung. Zur Berechnung der Portfoliowertberichtigungen, werden die Kundenforderungen nach Vertriebskanal gruppiert, dem anschliessend die entsprechenden Kreditratings, Risikoaufschläge und Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet werden.

Dividenden

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz und den Statuten werden die Dividenden in dem Geschäftsjahr, in dem sie von der Generalversammlung beschlossen und anschliessend bezahlt werden, als Gewinnverwendung behandelt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die erstmalige Erfassung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, sobald die Lindt & Sprüngli Gruppe einen Vertrag eingegangen ist. Alle Finanzinstrumente werden bei ihrer Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten vermindern den Buchwert bei der Erfassung. Finanzielle Verbindlichkeiten werden anschliessend zu den fortgeführten Anschaffungskosten («Amortized Cost») unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Als fortgeführte Anschaffungskosten wird der Betrag bezeichnet, mit dem eine finanzielle Verbindlichkeit bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisierung einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag. Zinsen werden als Zinsaufwand verbucht, der Bestandteil des Finanzergebnisses ist, und dem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit zugeordnet. Gewinne oder Verluste werden in der Erfolgsrechnung durch den Amortisierungsprozess erfasst oder wenn die finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht wird. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird aus der Bilanz ausgebucht, wenn diese beglichen, aufgehoben oder verfallen ist.

Vorsorgeverpflichtungen und andere langfristige Leistungen an Mitarbeiter

Der Aufwand und die Vorsorgeverpflichtungen für die wesentlichen leistungsorientierten Pläne und für die anderen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer gemäss IAS 19 werden anhand der Methode der laufenden Einmalprämie («Projected Unit Credit Method») bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Lindt & Sprüngli Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation, die Lebenserwartung und der zur Barwertberechnung verwendete Diskontierungszinssatz. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Das Vorsorgevermögen wird jährlich bewertet und zum ermittelten Marktwert bilanziert.

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dienstzeitaufwand, welcher in der Erfolgsrechnung erfasst wird
  • Netto-Zinsaufwand, welcher ebenfalls in der Erfolgsrechnung erfasst wird und
  • Neubewertungskomponenten, welche in den Posten des Gesamtergebnisses erfasst werden.

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird in der Periode erfasst, in der Planänderungen vorgenommen werden. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand gleichgestellt. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

Der Netto-Zins­aufwand entspricht dem Betrag, welcher sich ergibt, wenn man den Rechnungszinssatz mit der Nettoposition aus Vorsorgeplänen multipliziert. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt.

Neubewertungskomponenten umfassen aktuarielle Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtungen und ergeben sich aus dem Folgenden:

  • Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen
  • dem Vermögensertrag abzüglich der im Netto-Zinsaufwand enthaltenen Beträge und
  • Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte im Netto-Zinsaufwand.

Neubewertungen werden in den Posten des Gesamtergebnisses erfasst und können nicht rezykliert werden. Der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand werden in der konsolidierten Jahresrechnung im Personal­aufwand erfasst.

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pensionsverbindlichkeiten oder Pensionsvermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Lindt & Sprüngli Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rückzahlungen beschränkt. Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Personalaufwand erfasst, sobald der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt. Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden im Personalaufwand zum früheren der folgenden zwei Zeitpunkte verbucht: Entweder sobald die Lindt & Sprüngli Gruppe keine andere Möglichkeit mehr hat als die angebotenen Leistungen zu finanzieren, oder zu jenem Zeitpunkt, zu welchem auch der übrige Restrukturierungsaufwand erfasst wird.

Für andere langfristige Leistungen wird der Barwert der erworbenen Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwertes werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzrealisierung erfolgt gemäss den Anforderungen von IFRS 15 «Verträge mit Kunden» und nach dem dort umschriebenen Fünfschrittemodell. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den erwarteten Gegenleistungen für die Lieferung von Lindt & Sprüngli Produkten zusammen, die innerhalb der normalen Unternehmenstätigkeit verkauft werden. Dabei werden vom Umsatz, neben der Mehrwert- oder Umsatzsteuer, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen an den Handel, wie zum Beispiel Preis- oder Promotionsnachlässe, Jahresendrabatte oder Warenretouren, abgezogen, ausser es handelt sich um eindeutige und klar identifizierbare Gegenleistungen der Handelspartner, die auch durch Dritte zu vergleichbaren Kosten erbracht werden können. Für vertraglich vereinbarte Verpflichtungen an den Handel werden angemessene Rechnungsabgrenzungen vorgenommen.

Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt der Kontrollübertragung an den Kunden in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der die Lindt & Sprüngli Gruppe im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter wahrscheinlich rechnen kann. Schätzungen erfolgen aufgrund historischer Erfahrungen und berücksichtigen die spezifischen Vertragsausgestaltungen.

Der Umsatz mit Handelspartnern wird abzüglich der erwarteten Nachlässe, Wertberichtigungen und Rückstellungen zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs gebucht. Der Zeitpunkt der Übertragung der Kontrolle variiert je nach Vertrag, ist aber vorwiegend bei Ankunft der Ware erfüllt.

Global Retail Umsätze werden zum Zeitpunkt des Verkaufes vor Ort in der Höhe des bezahlten Preises abzüglich erwarteter Retouren verbucht. Kunden besitzen ein limitiertes Retourenrecht, das je nach länderspezifischen Vorschriften variiert.

Die Lindt & Sprüngli Gruppe besitzt weder Kundenverträge mit wesentlichen Finanzierungskomponenten, da sämtliche Verträge handelsübliche Zahlungsziele vorsehen, noch solche die in Leistungsverpflichtungen resultieren, die nicht binnen eines Jahres erfüllt werden. Offene Leistungsverpflichtungen, die innerhalb der Jahresfrist erfüllt werden, werden nicht separat offengelegt.

Bei der Position «Übrige Erträge» handelt es sich in erster Linie um Lizenzeinnahmen, weiterverrechnete Frachtkosten und den Gewinn aus dem Verkauf von Anlagen sowie von eigens getätigten Sachanlageinvestitionen. Diese werden erfasst, wenn die Leistungen erbracht worden sind.

Betriebsaufwand

Der Betriebsaufwand umfasst Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungsaufwand.

Fremdkapitalkosten

Zinsen aus der Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung des Baus von Sachanlagen werden während der Zeitdauer aktiviert, die benötigt wird, um das Aktivum zu erstellen und für den beabsichtigten Zweck fertigzustellen. Alle übrigen Fremdkapitalkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Steuern

Steuern basieren auf dem Jahresgewinn und enthalten auch nicht rückforderbare Verrechnungssteuern auf erhaltenen oder bezahlten Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Steuern werden aufgrund der steuerlichen Vorschriften in den betreffenden Ländern berechnet.

Unsichere Ertragssteuerpositionen werden je nachdem, ob ihre Klärung zusammenhängt oder nicht, einzeln oder zusammen beurteilt. Dabei werden die Informationen, die den Steuerbehörden voraussichtlich vorliegen, berücksichtigt. Um die Unsicherheit einer solchen Ertragssteuerposition zu bewerten, wird entweder der Erwartungswert oder der wahrscheinlichste Wert ermittelt. Veränderte Rahmenbedingungen führen zu einer erneuten Beurteilung der Unsicherheit.

Latente Steuern werden nach der «Balance Sheet Liability Method» für temporäre Unterschiede in den Vermögenswerten und Verpflichtungen zwischen der Steuer- und der IFRS-Bilanz ermittelt. Zur Bestimmung der latenten Ertragssteuer wird der für den jeweiligen Zeitpunkt gesetzlich geltende oder angekündigte Steuersatz herangezogen. Diese werden in dem Masse angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis erzielt wird, mit welchem die temporären Unterschiede verrechnet werden können.

Latente Steuern entstehen auch aus temporären Differenzen, welche sich aus Investitionen in Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften ergeben. Davon ausgenommen sind temporäre Unterschiede, für welche beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) Das Mutterunternehmen ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und (2) es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.

Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag aktiviert, in Höhe dessen die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist.

Wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen und wenn latente Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen, werden latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten saldiert.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Entwicklungskosten für neue Produkte werden aktiviert, wenn die relevanten Kriterien zur Aktivierung gegeben sind. Zurzeit sind keine Entwicklungskosten aktiviert.

Aktienbasierte Vergütungsformen

Die Lindt & Sprüngli Gruppe gewährt einigen Mitarbeitern Optionen auf kotierte Partizipationsscheine. Diese Optionen weisen eine Sperrfrist von drei bis fünf Jahren auf und haben eine maximale Lebensdauer von sieben Jahren. Die Optionen verfallen beim Austritt des Mitarbeiters. Ein Cash Settlement ist ausgeschlossen. Die Vergütung dieser Eigenkapital­instrumente wird zum Zusagezeitpunkt mit dem Fair Value bewertet. Der zum Zusagezeitpunkt bestimmte Fair Value wird linear über die Vestingperiode aufwandswirksam erfasst. Dies geschieht auf der Grundlage der Schätzung der Anzahl Partizipationsscheine, die zu einer Zusatzvergütung berechtigen. Der Fair Value wurde mit Hilfe des Binomialmodells zur Optionspreis­ermittlung bestimmt. Bei der erwarteten Laufzeit wurden die Besonderheiten des Mitarbeiteroptionsplans, wie zum Beispiel die Sperrfrist und Nichtübertragbarkeit, berücksichtigt.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsgeschäften

Derivative Finanzinstrumente werden bei Kontraktabschluss erfasst und zu ihrem Fair Value bewertet. Die Behandlung des sich aus der Folgebewertung zum Fair Value ergebenden Gewinns oder Verlusts hängt davon ab, ob das derivative Finanz­instrument als Sicherungsinstrument designiert ist. Die Lindt & Sprüngli Gruppe designiert bestimmte derivative Finanz­instrumente als Sicherungsinstrumente zur Absicherung bestimmter bilanzierter Vermögenswerte oder Schulden oder eines hochwahrscheinlichen erwarteten Geschäftsvorfalls (Absicherung des Geldflusses).

Zu Beginn des Geschäftsvorfalls dokumentiert die Lindt & Sprüngli Gruppe die Beziehung zwischen Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften sowie die Risikomanagementziele und -strategien für den Abschluss verschiedener Sicherungsgeschäfte. Der Konzern dokumentiert ferner sowohl zu Beginn des Sicherungsgeschäfts als auch fortlaufend seine Beurteilung, ob die als Sicherungsinstrumente eingesetzten derivativen Finanzinstrumente die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder des Cash Flow gesicherter Grundgeschäfte hochwirksam ausgleichen und wie die «Hedge Ratio» bestimmt wird.

Der effektive Teil der Veränderungen des Fair Value der Derivate, die zur Absicherung des Cash Flow designiert werden und die Voraussetzungen zur Anwendung von Hedge Accounting erfüllen, wird erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus dem ineffektiven Bestandteil der Wertveränderung werden erfolgswirksam erfasst. Die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis abgegrenzten Änderungen des Fair Values des Sicherungsinstruments werden in der Eintrittsperiode des Grundgeschäfts üblicherweise erfolgswirksam erfasst. Führt das Sicherungsgeschäft in der Folge hingegen zu einem nicht finanziellen Posten wie beispielsweise Warenvorräten, wird der Betrag aus der Hedge-Accounting Gewinnreserve des Eigenkapitals in den Buchwert des nicht finanziellen Vermögenswertes oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit umgebucht.

Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, werden im Finanzergebnis erfasst.

Bedeutende Beurteilung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung müssen vom Management Einschätzungen und Annahmen getroffen werden. Die Einschätzungen und Annahmen beruhen auf Erkenntnissen der Vergangenheit und verschiedenen sonstigen Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die tatsächlichen Werte können von diesen Einschätzungen abweichen. Von wesentlichen Einschätzungen und Annahmen sind betroffen:

  • Personalvorsorgeeinrichtungen: Die Berechnungen der bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten bei leistungs­orientierten Vorsorgeplänen basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen der Aktuare. Dabei ist insbesondere der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen von Annahmen wie dem Diskontierungssatz, der zur Berechnung des Barwerts der zukünftigen Rentenverpflichtungen verwendet wird, den zukünftigen Gehaltssteigerungen und Änderungen der Leistungen an die Arbeitnehmer abhängig. Zusätzlich verwenden die vom Konzern unabhängigen Aktuare für ihre Annahmen statistische Daten wie Austrittswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung der Versicherten.
  • Bei der Beurteilung möglicher Wertbeeinträchtigungen von Goodwill und immaterieller Anlagen mit undefinierter Nutzungsdauer basieren die künftigen diskontierten Geldflüsse, die entsprechenden Diskontierungssätze, die zugrunde­liegenden Wachstumsraten und die EBIT-Margenentwicklung in hohem Masse auf Einschätzungen und Annahmen.
  • Die Lindt & Sprüngli Gruppe ist in verschiedenen Steuerhoheiten tätig und steuerpflichtig. Potenzielle Veränderungen lokaler Steuergesetze sowie in deren Interpretationen führen zu verschiedensten Unsicherheiten. Schätzungen und Annahmen sind daher notwendig, um latente Steueraktiven und -passiven sowie sonstige Steuerpositionen zu beurteilen. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich des anzuwendenden gültigen Steuersatzes und den erwarteten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten.
  • Die unten erläuterte Beurteilung bezüglich einer potentiellen Konsolidierungspflicht der zwei gemeinnützigen Stiftungen.

Im Zuge der in 2013 erfolgten Umstrukturierung der Vorsorgepläne der Lindt & Sprüngli Gruppe entstanden zwei gemeinnützige Stiftungen:

  • Lindt Chocolate Competence Foundation
  • Lindt Cocoa Foundation

Diese Stiftungen sind beide eigenständig und die Lindt & Sprüngli Gruppe hält keine Anteile an ihnen.

Beide dieser Stiftungen sind im Sinne von IFRS 10 «Konzernabschlüsse» nicht konsolidierungspflichtig. Einerseits kann die Lindt & Sprüngli Gruppe für keine der beiden Stiftungen die massgeblichen Entscheidungen bestimmen, da maximal ein Stiftungsratsmitglied von der Lindt & Sprüngli Gruppe sein darf. Zudem ist die Lindt & Sprüngli Gruppe keinen variablen Rückflüssen aus den beiden Stiftungen ausgesetzt, da für sämtliche Leistungsbeziehungen dieselben Konditionen zur Anwendung kommen, wie dies bei Drittparteien ebenfalls der Fall ist.