Geschäftsbericht 2021

20. Vorsorgeleistungen und andere langfristige Leistungen an Mitarbeiter

Die Lindt & Sprüngli Gruppe unterhält in der Schweiz und im Ausland eine Anzahl von Vorsorgeplänen für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Kriterien für die Aufnahme erfüllen. Dazu gehören sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne, welche die meisten der Mitarbeiter der Gruppe für die Risiken Alter, Invalidität oder Tod versichern.

20.1 Beitragsorientierte Vorsorgepläne

Die Lindt & Sprüngli Gruppe bietet den Mitarbeitern, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Die Unternehmung ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehaltes an die Vorsorgepläne zu überweisen. Bei einigen dieser Pläne leisten auch Arbeitnehmer Beiträge. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber typischerweise monatlich vom Lohn in Abzug gebracht und ebenfalls an den Vorsorgeplan überwiesen. Neben der Bezahlung der Beiträge und der Überweisung der Arbeitnehmerbeiträge gibt es derzeit keine weiteren Verpflichtungen des Arbeitgebers. Für das Geschäftsjahr 2021 betrug der Arbeitgeberbeitrag an beitragsorientierte Pläne CHF 14,3 Mio. (Vorjahr CHF 13,0 Mio.).

20.2 Leistungsorientierte Vorsorgepläne und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Die Lindt & Sprüngli Gruppe finanziert leistungsorientierte Vorsorgepläne für Mitarbeiter, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen. Die wesentlichsten solcher Pläne befinden sich in der Schweiz, in Deutschland, in den USA, Frankreich, Italien und Österreich. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen und andere von der Dienstzeit abhängige Leistungen, welche als Pläne für andere langfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren.

20.2.1 Pläne in der Schweiz

Die Lindt & Sprüngli Gruppe unterhält in der Schweiz für die Mitarbeiter verschiedene Vorsorgepläne. Das Vermögen dieser Pläne ist entweder in autonome Stiftungen oder Sammelstiftungen ausgesondert. Die Leitung der autonomen Stiftungen obliegt dem Stiftungsrat. Der Stiftungsrat der autonomen Stiftungen setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Stiftungsräte sind aufgrund des Gesetzes und des Vorsorgereglements verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktive Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit nicht selber über die Leistungen und die Finanzierung bestimmen, die Beschlüsse sind paritätisch zu fällen.

Die Stiftungsräte sind verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen.

Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und den Versicherungsjahren. Für einige Pläne berechnen sie sich auf einem Altersguthaben. Im Zeitpunkt der Pensionierung haben die Versicherten die Wahl zwischen einer lebenslänglichen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Der Versicherte kann zudem Einkäufe zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation bis zum reglementarischen Maximum tätigen oder Geld auch vorzeitig für den Kauf eines selbst genutzten Wohneigentums beziehen. Beim Austritt wird die Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Diese Art der Leistungsformen kann dazu führen, dass sich die Zahlungen von Vorsorgeleistungen zwischen den einzelnen Jahren erheblich verändern können.

Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes zur beruflichen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) und seinen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Altersgutschriften festgelegt. Der auf diesem minimalen Altersguthaben anzuwendende Mindestzins wird vom Bundesrat mindestens alle zwei Jahre festgelegt. Im Jahr 2021 beträgt dieser 1,00% (Vorjahr 1,00%). Aufgrund der Planausgestaltung und den Bestimmungen des BVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Anlagerisiko, das Inflationsrisiko, falls es zu Lohnanpassungen führt, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit.

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden von den Stiftungsräten festgelegt. Der Arbeitgeber trägt mindestens 50% der notwendigen Beiträge. Beiträge können jedoch auch von patronalen Wohlfahrtsfonds oder von Finanzierungsstiftungen des Arbeitgebers geleistet werden. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden.

Neben den Vorsorgeplänen bestehen patronale Stiftungen, welche als Hauptzweck die Finanzierung der anderen Vorsorgepläne haben. Bei diesen Stiftungen wird der Stiftungsrat ausschliesslich vom Arbeitgeber bestimmt.

20.2.2 Pläne in Deutschland

Die Gesellschaft in Deutschland verfügt über eine betriebliche Altersvorsorge, welche auf verschiedenen Regelungen und Betriebsvereinbarungen beruht. Zudem gibt es für leitende Angestellte individuelle Vorsorgelösungen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls Alter, Invalidität oder Tod. In Abhängigkeit von der massgebenden Versorgungsregelung sind lebenslang zu zahlende Rentenleistungen oder gegebenenfalls Kapitalleistungen vorgesehen. Die Vorsorgeleistungen werden grösstenteils vom Arbeitgeber finanziert. Bei Ausscheiden aus der Firma vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung bleiben die Anwartschaften auf die Versorgungsleistungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen (Betriebsrentengesetz) erhalten.

Aufgrund der Planausgestaltung und den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Risiko der Langlebigkeit, das Risiko der Lohnentwicklung und das Risikos des Inflationsausgleichs der Renten.

20.2.3 Pläne in den USA

In den USA bestehen leistungsorientierte Vorsorgepläne. Bei dem wesentlichsten Plan handelt es sich um einen beitragsbasierten Plan, bei dem die Leistungen bei der Pensionierung in Kapitalform ausbezahlt werden. Die Sparbeiträge und die, auf der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie, erzielten Kapitalerträge werden dem entsprechenden Sparkonto gutgeschrieben. Das für den Plan ausgesonderte Vermögen qualifiziert nach IAS 19 nicht als Planvermögen, da es einen Rückgriff der Schuldner geben kann. Das Vermögen dient jedoch der Abgeltung der Verpflichtung und wird deshalb als Erstattungs­anspruch erfasst. Für diesen Plan bestehen keine versicherungstechnischen Risiken für den Arbeitgeber, sofern die Anlagen die von den Arbeitnehmern gewählte Strategie abdecken.

20.2.4 Übrige Vorsorgepläne

Weitere Pläne für Leistungen nach der Pensionierung bestehen in Frankreich, Italien, Österreich, Mexiko und Polen und für andere langfristigen Leistungen in Australien, Frankreich, Deutschland, Grossbritannien, Irland, Österreich, Schweiz und Spanien. Diese basieren auf den lokalen gesetzlichen Vorschriften.

20.2.5 Versicherungsmathematische Berechnungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Dienstzeitaufwandes wurden per 31. Dezember 2021 von unabhängigen Aktuaren durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2021 basierend auf den im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

Die wesentlichsten Annahmen, welche den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

Vorsorgepläne

 

Andere langfristig fällige Leistungen

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Diskontsatz

 

0,8%

 

0,5%

 

0,6%

 

0,5%

Künftige Gehaltssteigerungen

 

1,1%

 

1,1%

 

 

 

 

Künftige Rentenanpassungen

 

0,3%

 

0,3%

 

 

 

 

Die Werte stellen den gewichteten Durchschnitt über die Pläne der verschiedenen Länder dar.

Für die wesentlichen Länder mit Rentenverpflichtungen werden die folgenden Annahmen zur Lebenserwartung im Alter 65 unterstellt:

 

 

2021

 

2020

 

 

Schweiz

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Deutschland

Pensionierung in 20 Jahren (Alter 45 per Stichtag)

 

 

 

 

 

 

 

 

Männer

 

24,86

 

23,23

 

24,48

 

23,00

Frauen

 

26,40

 

26,15

 

26,51

 

25,98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pensionierung per Stichtag (Alter 65)

 

 

 

 

 

 

 

 

Männer

 

22,57

 

20,47

 

22,72

 

20,22

Frauen

 

24,37

 

23,92

 

24,76

 

23,73

Die in der Erfolgsrechnung und in den sonstigen Ergebnissen erfassten Beträge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

Vorsorgepläne

 

Andere langfristig fällige Leistungen

CHF Mio.

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Vorsorgeaufwand erfasst in der Erfolgsrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstzeitaufwand

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand

 

19,0

 

17,0

 

0,8

 

0,8

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

– 0,1

 

 

 

Planabgeltungen

 

 

2,3

 

 

Netto-Zinsaufwand

 

– 8,8

 

– 9,7

 

0,1

 

0,1

Technische Verwaltungskosten

 

0,6

 

0,6

 

 

Aktuarielle Gewinne (–)/Verluste (+)

 

 

 

– 0,1

 

0,6

Total Vorsorgeaufwand (+)/Vorsorgeertrag (–) der Periode

 

10,7

 

10,2

 

0,8

 

1,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neubewertungskomponenten erfasst im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuarielle Gewinne (–)/Verluste (+)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund Anpassung demographischer Annahmen

 

– 16,4

 

0,2

 

 

Aufgrund Anpassung finanzieller Annahmen

 

– 21,3

 

18,4

 

 

Erfahrungsabweichung

 

1,3

 

8,4

 

 

Ertrag auf dem Planvermögen
(ohne Beträge im Netto-Zinsaufwand)

 

– 749,4

 

– 97,6

 

 

Ertrag auf den Erstattungsansprüchen
(ohne Beträge im Netto-Zinsaufwand)

 

– 1,1

 

– 0,7

 

 

Effekte aus Vermögensbegrenzung und übrige

 

16,2

 

– 13,7

 

 

Im sonstigen Ergebnis erfasster totaler Vorsorgeaufwand (+)/Vorsorgeertrag (–)

 

– 770,7

 

– 85,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Vorsorgekosten (+)/Vorsorgeerträge (–)

 

– 760,0

 

– 74,8

 

0,8

 

1,5

Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen, des Vorsorgevermögens und der nicht erfassten Vermögenswerte lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Entwicklung Barwert der Vorsorgeverpflichtungen

 

 

Vorsorgepläne

 

Andere langfristig fällige Leistungen

CHF Mio.

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Barwert der Vorsorgeverpflichtungen am 1. Januar

 

580,9

 

617,6

 

10,4

 

9,7

Laufender Dienstzeitaufwand

 

19,0

 

17,0

 

0,8

 

0,8

Beiträge der Arbeitnehmer

 

5,7

 

6,1

 

 

Zinsaufwand der Verpflichtungen

 

3,0

 

3,9

 

0,1

 

0,1

Aktuarielle Gewinne (–)/Verluste (+)

 

– 36,4

 

27,0

 

– 0,1

 

0,6

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

– 0,1

 

 

 

Planabgeltungen

 

 

– 63,0

 

 

Rentenzahlung durch Vorsorgevermögen

 

– 15,2

 

– 19,5

 

 

Rentenzahlung durch Arbeitgeber

 

– 5,2

 

– 4,4

 

– 0,6

 

– 0,8

Währungsumrechnung

 

– 5,8

 

– 3,8

 

– 0,2

 

Barwert der Vorsorgeverpflichtungen am 31. Dezember

 

545,9

 

580,9

 

10,4

 

10,4

Entwicklung Vorsorgevermögen

 

 

Vorsorgepläne

CHF Mio.

 

2021

 

2020

Vorsorgevermögen am 1. Januar

 

2 354,0

 

2 274,8

Beiträge der Arbeitnehmer

 

5,7

 

6,1

Beiträge des Arbeitgebers

 

2,5

 

7,8

Zinsertrag auf dem Vermögen

 

11,8

 

13,6

Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Zinsertrag)

 

749,4

 

97,6

Planabgeltungen

 

 

– 24,7

Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen

 

– 15,2

 

– 19,5

Technische Verwaltungskosten

 

– 0,6

 

– 0,6

Währungsumrechnung

 

– 0,5

 

– 1,1

Vorsorgevermögen am 31. Dezember

 

3 107,1

 

2 354,0

Aufgrund des Austrittes aus zwei Plänen in den USA reduzierten sich die Beiträge des Arbeitgebers im Geschäftsjahr 2021.

Entwicklung der Erstattungsansprüche1

CHF Mio.

 

2021

 

2020

Erstattungsansprüche am 1. Januar

 

7,8

 

8,8

Beiträge der Arbeitnehmer

 

0,2

 

0,3

Zinsertrag auf den Erstattungen

 

0,1

 

0,2

Ertrag auf den Erstattungen (ohne Beträge im Zinsertrag)

 

1,1

 

0,7

Erstattungen an Arbeitgeber

 

– 1,7

 

– 1,4

Währungsumrechnung

 

0,4

 

– 0,8

Erstattungsansprüche am 31. Dezember

 

7,9

 

7,8

1

Betrifft ausschliesslich Erstattungsansprüche der Russell Stover Chocolates, LLC.

Entwicklung nicht erfasster Vermögenswerte

 

 

Vorsorgepläne

CHF Mio.

 

2021

 

2020

Nicht erfasste Vermögenswerte am 1. Januar

 

18,0

 

31,6

Zinsaufwand erfasst in der Erfolgsrechnung

 

0,1

 

0,2

Effekte aus Vermögensbegrenzungen erfasst im sonstigen Ergebnis

 

16,1

 

– 13,8

Nicht erfasste Vermögenswerte am 31. Dezember

 

34,2

 

18,0

Die in der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten lässt sich wie folgt zusammenfassen:

In der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten

 

 

Vorsorgepläne

 

Andere langfristig fällige Leistungen

CHF Mio.

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

 

526,1

 

558,5

 

 

Marktwert des Vermögens

 

– 3 107,1

 

– 2 354,0

 

 

Unterdeckung (+)/Überdeckung (–)

 

– 2 581,0

 

– 1 795,5

 

 

Nicht erfasste Vermögenswerte

 

34,2

 

18,0

 

 

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

 

19,8

 

22,4

 

10,4

 

10,4

Nettoposition aus Pensions­verbindlichkeiten (+)/-vermögen (–)

 

– 2 527,0

 

– 1 755,1

 

10,4

 

10,4

davon Pensionsverbindlichkeiten

 

126,3

 

143,1

 

10,4

 

10,4

davon Vermögenswerte aus Vorsorgepläne1

 

– 2 653,3

 

– 1 898,2

 

 

1

Siehe Anmerkung 12.

Die Vermögenswerte stammen im Wesentlichen aus den Vorsorgeplänen und den patronalen Stiftungen in der Schweiz. Die Stiftungsräte erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Anlagerichtlinien, welche die taktische «Asset Allocation» und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BVG. Obligationen weisen in der Regel mindestens ein Rating von A auf. Immobilien werden in der Regel direkt gehalten.

Die Stiftungsräte der Vorsorgepläne prüfen laufend, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demographischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden vierteljährlich geprüft. Periodisch wird zudem von einem externen Beratungsbüro die Anlagestrategie auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Die Vermögensanlage in den patronalen Stiftungen, und hier insbesondere in der Finanzierungsstiftung, besteht hauptsächlich aus Aktien der Lindt & Sprüngli Gruppe.

Das Vorsorgevermögen setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Vermögenskategorien zusammen:

 

 

2021

 

2020

CHF Mio.

 

kotiert

 

nicht kotiert

 

Total

 

kotiert

 

nicht kotiert

 

Total

Aktien

 

2 738,4

 

 

2 738,4

 

2 007,4

 

 

2 007,4

Obligationen

 

167,8

 

 

167,8

 

154,2

 

 

154,2

Alternative Finanzanlagen

 

19,6

 

 

19,6

 

18,9

 

 

18,9

Immobilien

 

19,5

 

123,4

 

142,9

 

17,7

 

121,3

 

139,0

Qualifizierte Versicherungspapiere

 

 

24,0

 

24,0

 

 

21,9

 

21,9

Flüssige Mittel und übrige

 

 

14,4

 

14,4

 

 

12,6

 

12,6

Total

 

2 945,3

 

161,8

 

3 107,1

 

2 198,2

 

155,8

 

2 354,0

Das Vermögen per 31. Dezember 2021 enthält Aktien der Lindt & Sprüngli Gruppe mit einem Marktwert von CHF 2 549,7 Mio. (Vorjahr CHF 1 832,1 Mio.) und von der Lindt & Sprüngli Gruppe bei den Pensionskassen gemietete Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 16,0 Mio. (Vorjahr CHF 16,7 Mio.). Im Jahr 2021 resultierte auf dem Vermögen ein Gewinn von CHF 764,8 Mio. (Vorjahr CHF 114,7 Mio.). Im Jahr 2022 werden Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 2,6 Mio. und Rentenzahlungen an ehemalige Mitarbeiter in der Höhe von CHF 4,1 Mio. erwartet.

Die leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sich wie folgt auf aktive Versicherte, unverfallbar Ausgetretene und Rentenbezüger auf:

 

 

Vorsorgepläne

CHF Mio.

 

2021

 

2020

Aktive Versicherte

 

319,8

 

339,6

Unverfallbar Ausgetretene

 

10,3

 

11,2

Rentenbezüger

 

215,8

 

230,1

Total

 

545,9

 

580,9

Die durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen per 31. Dezember 2021 beträgt 14,1 Jahre (Vorjahr 15,4 Jahre). Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Verpflichtungen stellen der technische Zinssatz, die Lohnentwicklung und die Rentenindexierung dar. Bei der Berechnung der Veränderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wird jeweils nur die aufgeführte Annahme verändert. Alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

Die Auswirkungen der Veränderungen dieser Faktoren auf die Vorsorgeverpflichtungen sind in der untenstehenden Tabelle ersichtlich:

CHF Mio.

 

2021

 

2020

Zunahme (+)/Abnahme (–) der Annahmen um

 

+0,25%

 

– 0,25%

 

+0,25%

 

– 0,25%

Technischer Zinssatz

 

– 17,7

 

19,0

 

– 20,7

 

22,3

Lohnentwicklung

 

6,1

 

– 5,0

 

6,7

 

– 5,6

Rentenindexierung

 

11,9

 

– 3,2

 

14,1

 

– 3,8