Revisionsstelle

Mandat

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, wurde im April 2002 erstmals von der Generalversammlung zur gesetzlichen Revisionsstelle ernannt. Gemäss Art. 27 der Statuten der Gesellschaft ist die Revisionsstelle durch die Generalversammlung jedes Jahr neu zu ernennen beziehungsweise zu bestätigen.

Das Berichtsjahr ist für den verantwortlichen Revisionsleiter das vierte Jahr (Amtsantritt per 2020). Gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts darf der verantwortliche Revisionsleiter das Mandat maximal während sieben Jahren ausführen.

Revisionshonorar

Die Summe der Revisionshonorare, die von der Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr 2023 in Rechnung gestellt wurde, betrug CHF 2,1 Mio.

Zusätzliche Honorare

Die Gesamtsumme der zusätzlichen Honorare, welche die Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr in Rechnung gestellt hat, betrug insgesamt CHF 0,4 Mio. und betraf Steuerberatung (CHF 0,2 Mio.), Beratungsleistungen (CHF 0,1 Mio.) und Sonstiges (CHF 0,1 Mio.).

Aufsichts- und Kontrollinstrumente

Die Aufsicht und die Kontrolle bezüglich der Beurteilung der Revisionsstelle werden vom Gesamtverwaltungsrat vorgenommen. Dabei wird der Gesamtverwaltungsrat vom Audit Committee unterstützt. Das Audit Committee stellt auch die laufende Kommunikation zur Revisionsstelle sicher und bespricht regelmässig mit deren Vertretern die Ergebnisse der Revisionstätigkeit im Bereich der Rechnungslegung sowie die Zweckmässigkeit der internen Kontrollsysteme. Die Revisionsstelle erstellt vor der Zwischenrevision einen Prüfungsplan zuhanden der Mitglieder des Audit Committee. Darin werden, basierend auf einer aktuellen Analyse der Geschäfts- und Prüfungsrisiken, die Revisionsschwerpunkte vorgeschlagen. Der Prüfungsplan wird vom Audit Committee und anschliessend auch vom Gesamtverwaltungsrat genehmigt. Dabei wird auch die Angemessenheit der Revisionshonorare sowie allfälliger Zusatzhonorare für Non-Audit-Dienstleistungen überprüft. Der Bericht der Schlussrevision betreffend den Jahresabschluss wird an alle Verwaltungsratsmitglieder versandt. Er wird im Audit Committee mit der Revisionsstelle vorbesprochen und anschliessend vom Gesamtverwaltungsrat anlässlich der Sitzung respektive eines Zirkulationsbeschlusses betreffend die Abnahme des Geschäftsberichts abschliessend genehmigt.

Im Berichtsjahr 2023 hat die Revisionsstelle zweimal an Sitzungen des Audit Committee teilgenommen. Der direkte Zugang der Revisionsstelle zum Audit Committee ist jederzeit gewährleistet. Angaben zur Organisation und zum Aufgabenbereich des Audit Committee befinden sich hier in diesem Geschäftsbericht.