Interne Organisation

Die Generalversammlung wählt zusammen mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats den Verwaltungsratspräsidenten sowie die Mitglieder des CNC. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vizepräsidenten sowie, falls er dies im Interesse der Gesellschaft als geboten erachtet, einen Lead Independent Director, jeweils für die Dauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Funktionen des Vizepräsidenten und des Lead Independent Director können von zwei verschiedenen Mitgliedern des Verwaltungsrats oder von einem Mitglied des Verwaltungsrats wahrgenommen werden (kombinierte Rolle).

Einzelheiten betreffend die interne Organisation des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Organisationsreglement sowie in den Committee Charters, die auf der Website der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG abrufbar sind.

Tritt der Verwaltungsratspräsident vor Beendigung seiner Amtsdauer aus dem Verwaltungsrat zurück, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zur Wahl eines neuen Verwaltungsratspräsidenten durch die Generalversammlung aus seiner Mitte einen neuen Verwaltungsratspräsidenten. Ist das Amt des Vizepräsidenten und / oder, falls zuvor ernannt, des Lead Independent Director und / oder eines Vorsitzenden eines Ausschusses vakant, ernennt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte einen Nachfolger. Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Mitglieder des Vergütungsausschusses kann der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung aus seiner Mitte Ersatzmitglieder ernennen.

Der Verwaltungsratspräsident

Der Verwaltungsratspräsident führt den Verwaltungsrat bei der Ausübung seiner nicht übertragbaren Pflichten und ist in Abstimmung mit dem CEO verantwortlich für die Vorbereitung der Traktanden, die Organisation und die Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes, der Statuten und des Organisationsreglements. Er fungiert als Bindeglied zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO, stellt den ordnungsgemässen Informationsfluss zum Verwaltungsrat sicher und gewährleistet die Ausrichtung der Ausschüsse des Verwaltungsrats auf dessen Strategie. Im Übrigen hat der Verwaltungsratspräsident insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse:

  • Leitung der Organisation der Generalversammlung und Vorsitz der Generalversammlung;
  • Einnahme einer führenden Rolle bei der Gestaltung der Corporate Governance der Gruppe;
  • Zusammenarbeit mit dem CNC bei allen mit der Nominierung zusammenhängenden Aktivitäten, einschliesslich in Bezug auf die Nachfolgeplanung, sowie bei der Evaluation der Leistung des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse;
  • Vertritt die Gruppe nach aussen gegenüber ihren Stake­holdern, in Absprache mit dem Verwaltungsrat und dem CEO;
  • Erhalt und Prüfung der Traktanden, Dokumente und Protokolle der Sitzungen der Konzernleitung, wobei der Verwaltungsratspräsident Informationen über alle das Unternehmen betreffenden Angelegenheiten anfordern und Berichte, Vorschläge und Protokolle von Sitzungen aller Funktionen oder Ausschüsse, Märkte oder Geschäftsbereiche anfordern kann.

In Ausnahmefällen können dringende Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fallen, im Einklang mit dem Organisationsreglement vom Verwaltungsratspräsidenten getroffen werden. Solche Entscheidungen müssen dem Verwaltungsrat so schnell wie möglich zur Kenntnis gebracht werden.

Der Verwaltungsrat kann den Verwaltungsratspräsidenten mit zusätzlichen Aufgaben betrauen und ihn zum Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten ernennen. Die einzelnen Exekutivaufgaben und die Aufteilung der Befugnisse zwischen dem Verwaltungsratspräsidenten und dem CEO sowie den übrigen Mitgliedern der Konzernleitung sind im Arbeitsvertrag des Verwaltungsratspräsidenten und in den diesbezüglichen Richtlinien des Verwaltungsrats festgelegt.

Der Vizepräsident

Der Vizepräsident wird jährlich vom Verwaltungsrat aus dem Kreis seiner Mitglieder ernannt. Falls und solange der Verwaltungsratspräsident nicht in der Lage ist, seine / ihre Aufgaben auszuüben, oder falls und soweit ein Interessenkonflikt des Verwaltungsratspräsidenten vorliegt, übernimmt der Vizepräsident alle Aufgaben des Verwaltungsratspräsidenten. Darüber hinaus unterstützt der Vizepräsident den Verwaltungsratspräsidenten in organisatorischen, strategischen und sonstigen Themen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Verwaltungsratspräsidenten. Die einzelnen Aufträge des Vizepräsidenten werden vom Verwaltungsrat festgelegt.

Die Aufgaben des Vizepräsidenten richten sich nach dem Organisationsreglement (vgl. Ziffer 5 Organisationsreglement).

Lead Independent Director

Zur Unterstützung angemessener Kontrollmechanismen kann der Verwaltungsrat ein erfahrenes, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats zum Lead Independent Director ernennen, wenn er dies für angemessen und im Interesse des Unternehmens erachtet. Dieser beruft insbesondere Sitzungen des Verwaltungsrats im Falle eines Interessenkonflikts des Verwaltungsratspräsidenten und des Vizepräsidenten ein und leitet diese. Im Falle einer Krise oder einer Angelegenheit, die eine gesonderte Prüfung oder Entscheidung durch die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats erfordert, beruft der Lead Independent Director eine Sitzung der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats ein, die er auch leitet. Jedes unabhängige Mitglied des Verwaltungsrats kann bei Bedarf eine separate Sitzung der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats beantragen.

Die Aufgaben eines etwaigen Lead Independent Director richten sich nach dem Organisationsreglement (vgl. Ziffer 6 Organisationsreglement).

Der CEO

Der CEO ist gemäss Organisationsreglement mit Unterstützung der Konzernleitung das oberste Exekutivorgan der Gesellschaft und der Gruppe mit Ausnahme der Befugnisse und Pflichten, die dem Verwaltungsrat, den Ausschüssen des Verwaltungsrats und dem Präsidenten des Verwaltungsrats vorbehalten sind. Er ist Vorsitzender der Konzernleitung, und die gesamte Organisation und die Mitarbeitenden der Gesellschaft und der Gruppe sind dem CEO unterstellt. Bezüglich der Aufgaben des CEO und der Konzernleitung wird auf die Ausführungen dieses Geschäftsberichts sowie das Organisationsreglement verwiesen.