Organisation des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat trifft sich, sooft es die Geschäfte erfordern, wenigstens aber viermal im Jahr, auf Einladung des Verwaltungsratspräsidenten, eventuell des Vizepräsidenten, oder im Falle von deren Verhinderung eines anderen Mitglieds. Darüber hinaus muss der Verwaltungsrat unverzüglich einberufen werden, wenn ein Mitglied des Verwaltungsrats dies schriftlich und unter der Angabe von Gründen beim Vorsitzenden verlangt.
Der Verwaltungsratspräsident führt den Vorsitz in Sitzungen des Verwaltungsrats. Nebst den Mitgliedern des Verwaltungsrats können an den Sitzungen auch die Mitglieder der Konzernleitung sowie weitere Nichtmitglieder teilnehmen. Über die Teilnahme von Nichtmitgliedern entscheidet der Vorsitzende unter Vorbehalt eines abweichenden Beschlusses des Verwaltungsrats. Die Anzahl der im Berichtsjahr abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats (einschliesslich physischer Sitzungen und Telefonkonferenzen) und die Anzahl etwaiger schriftlicher Beschlüsse des Verwaltungsrats im Berichtsjahr sowie Informationen über die Anwesenheit der Mitglieder des Verwaltungsrats sind hier (Sitzungen, Dauer und Teilnahme) aufgeführt.
Im Berichtsjahr haben Mitglieder der Konzernleitung regelmässig und unter Einhaltung der Ausstandsregeln an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilgenommen. Externe Berater haben an den Sitzungen nicht teilgenommen.