IV. Vergütung des Verwaltungsrats

i. Vergütungsgrundsätze

Die Grundsätze über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sind in Art. 21 Abs. 2 der Statuten geregelt:

«Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen ausser der Vergütung ihrer Barauslagen eine vom Bilanzgewinn unabhängige, feste Entschädigung. Der Verwaltungsrat kann bestimmen, dass ein Teil oder die Gesamtheit seiner Vergütung in Aktien oder Partizipationsscheinen ausgerichtet wird. Er legt diesfalls die Bedingungen einschliesslich des Zeitpunkts der Zuteilung und allfälliger Veräusserungsbeschränkungen fest. Er kann vorsehen, dass aufgrund des Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse wie einem Kontrollwechsel oder der Beendigung eines Mandatsverhältnisses Veräusserungsbeschränkungen verkürzt oder aufgehoben werden oder die Vergütung verfällt.»

Alle Mitglieder des Verwaltungsrats werden derzeit mit einem fixen Honorar entschädigt, das jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung für die vorangegangene Amtsperiode in bar ausgezahlt wird. Kein Mitglied des Verwaltungsrats hat derzeit Anspruch auf eine variable Vergütung oder auf eine Zuteilung von Optionsrechten oder anderen Eigenkapitalanteilen (Aktien oder Partizipationsscheine).

ii. Regelmässige Überprüfung und Benchmarking

Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird regelmässig durch ein externes Benchmarking überprüft. Dabei werden Höhe und Struktur der Vergütung des Verwaltungsrats mit anderen börsenkotierten Schweizer Unternehmen verglichen. Dieses externe Benchmarking wird periodisch durchgeführt und basiert auf den aktuellsten verfügbaren Informationen und Daten für das jeweilige Vorjahr.

Die für das Benchmarking herangezogene Vergleichsgruppe wurde aus den börsenkotierten Schweizer Unternehmen (SMI, SMIM) aufgrund ähnlicher Grösse (anhand der Marktkapitalisierung per Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres) und Branchenzugehörigkeit (verstanden in einem weiteren Sinne, annäherungsweise reflektiert durch Nichtfinanzunternehmen, aber insbesondere unter Einschluss von Unternehmen aus dem Konsumgüterbereich) ausgewählt. Das jüngste Benchmarking für die Vergütung des Verwaltungsrats wurde im Jahr 2023 (basierend auf den Daten per Ende 2022) mit einer Vergleichsgruppe von 15 börsenkotierten Schweizer Nichtfinanzunternehmen durchgeführt, die Lindt & Sprüngli bezüglich Grösse ähnlich sind Die Vergleichsunternehmen für dieses Benchmarking waren Alcon, Barry Callebaut, Emmi, Ems-Chemie, Geberit, Givaudan, Kühne + Nagel, Lafarge Holcim, Schindler, SGS, Sonova, Straumann, Swatch, Swisscom und VAT.

Die Vergütung des Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten wurde über mehrere Jahre hinweg angepasst, um sie der Marktpraxis anzugleichen. Die letzte Änderung (Reduktion von CHF 2,0 Mio. pro Jahr auf CHF 1,2 Mio. pro Jahr) trat 2023 in Kraft. Die jüngste Analyse hat gezeigt, dass die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats deutlich unter dem Median liegt. Insgesamt ist das Vergütungsniveau der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats seit über 25 Jahren stabil geblieben. Daher erwägt das CNC, die Vergütungsstruktur für die nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats anzupassen, um sie in den kommenden Jahren besser mit der Marktpraxis in Einklang zu bringen. Das nächste periodische Benchmarking für die Vergütung des Verwaltungsrats ist für 2024 geplant.

iii. Vergütungselemente

Die nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Vergütung in Form eines einheitlichen, fixen Honorars in Höhe von CHF 145 000 pro Jahr. Um den Fokus auf den langfristigen Erfolg der Lindt & Sprüngli Gruppe zu lenken, erhalten alle nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats die gleiche fixe Vergütung, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einem Ausschuss oder der Funktion als Vorsitzende eines Ausschusses. Im Berichtsjahr erhielt ein nicht exekutives Mitglied (A. Bulgheroni) zusätzlich ein Bruttohonorar von CHF 12 600 (Vorjahr: CHF 13 000) für seine Funktion als Präsident des Verwaltungsrats von Lindt & Sprüngli S.p.A., Italien.

Der nicht exekutive Vizepräsident des Verwaltungsrats erhält eine Vergütung in Form eines fixen Honorars in Höhe von CHF 290 000 pro Jahr. Die Vergütung des Vizepräsidenten honoriert seine zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Bezug auf organisatorische, strategische und andere Angelegenheiten und Initiativen in Abstimmung mit dem Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten.

Die Vergütung des Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten wurde von einer fixen Vergütung in Höhe von CHF 2 Mio. pro Jahr im Jahr 2022 auf eine fixe Vergütung in Höhe von CHF 1,2 Mio. pro Jahr im Jahr 2023 reduziert und wird in Form eines Lohns in zwölf gleichen, monatlichen Raten in bar ausgezahlt. Der Präsident führt den Verwaltungsrat und koordiniert dessen Ausschüsse bei der Festlegung der Strategie und der allgemeinen Leitungsstruktur der Gruppe sowie bei der Ausübung seiner Aufsichts- und Kontrollfunktionen. Er nimmt eine führende Rolle bei der Gestaltung der Corporate Governance der Gruppe ein. Darüber hinaus fördert er die enge Zusammenarbeit mit Blick auf die Erzielung einer nachhaltigen Wertschöpfung für Lindt & Sprüngli, wacht über die Reputation der Gruppe und vertritt, zusammen mit dem CEO, die Gruppe nach aussen gegenüber den Aktionärinnen und Aktionären und Stakeholdern.

iv. Vergütung 2023

In den Geschäftsjahren 2022 und 2023 sind effektiv folgende Vergütungen an den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats ausgezahlt worden:

Vergütung des Verwaltungsrats (geprüft durch Revisionsstelle)

 

 

Funktion per 31.12.2023

 

2023

 

2022

TCHF

 

 

 

Fixe Bar­entschädigung1

 

Sonstige
Entschädigung
1

 

Fixe Bar­entschädigung

 

Sonstige
Entschädigung

E. Tanner2

 

Exekutiver Verwaltungsratspräsident,
Mitglied Sustainability Committee (SC)

 

1 466

 

23

 

2 000

 

23

Dr. D. Weisskopf3

 

Vizepräsident des Verwaltungsrats (seit Oktober 2022, VR-Mitglied seit April 2022), Vorsitzender SC und Mitglied Audit Committee

 

12

 

1

 

-

 

-

M. Bourquin5

 

Mitglied des Verwaltungsrats (seit April 2023), Vorsitzende CNC (seit April 2023)

 

-

 

-

 

-

 

-

A. Bulgheroni4

 

Mitglied des Verwaltungsrats (bis April 2023), Mitglied Audit Committee und CNC (bis April 2023)

 

145

 

25

 

145

 

25

Dkfm. E. Gürtler

 

Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied Audit Committee

 

145

 

12

 

145

 

12

Dr. R. K. Sprüngli

 

Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied CNC

 

145

 

12

 

145

 

12

Dr. T. Rinderknecht

 

Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender Audit Committee

 

145

 

12

 

145

 

12

S. Denz

 

Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied CNC und SC

 

145

 

12

 

145

 

12

Total

 

 

 

2 203

 

97

 

2 725

 

96

1

AHV-Beiträge des Arbeitnehmers auf Honorare, die durch den Arbeitgeber bezahlt werden (inklusive Sozialabgaben des Arbeitgebers, die Vorsorgeleistungen begründen oder erhöhen). Die ausgewiesene Entschädigung für das Jahr 2023 an E. Tanner enthält auch Pauschalspesen in Höhe von CHF 18 000 (Vorjahr: CHF 18 000).

2

Die Entschädigung von E. Tanner wurde nach der Generalversammlung 2023 auf 1,2 Mio. reduziert.

3

D. Weisskopf erhielt im Geschäftsjahr 2022 keine Entschädigung als Mitglied des Verwaltungsrats. Seine Vergütung als CEO für das Geschäftsjahr 2022 ist in der Tabelle «Vergütung der Konzernleitung» ausgewiesen. Die ausgewiesene Entschädigung 2023 ist die Entschädigung für ein Teil des Monats April 2023.

4

Für A. Bulgheroni ist auch eine Bruttoentschädigung in Höhe von CHF 12 600 (Vorjahr: CHF 13 000, Differenz aufgrund eines höheren gewichteten Jahresdurchschnittkurses) für seine Funktionen als Präsident des Verwaltungsrats der Lindt & Sprüngli S.p.A. enthalten. A. Bulgheroni ist per Generalversammlung 2023 zurückgetreten.

5

Wahl an der Generalversammlung 2023. Das Honorar wird im April 2024 ausbezahlt.

Der von der Generalversammlung vom 28. April 2022 genehmigte maximale Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats in Höhe von CHF 3,2 Mio. bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023 wurde eingehalten. Der gleiche Betrag in Höhe von CHF 3,2 Mio. wurde von der Generalversammlung vom 20. April 2023 als maximaler Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats für die Zeit bis zur Generalversammlung 2024 genehmigt. Der effektiv ausgezahlte Betrag für das Geschäftsjahr 2024 wird im Geschäftsbericht 2024 offengelegt.

Es bestehen keine Darlehen und Kredite an gegenwärtige oder frühere exekutive oder nicht exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats.