III. Vergütung des Verwaltungsrats 2022
Die Grundsätze über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sind in Art. 21 Abs. 2 der Statuten geregelt.
Alle Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich Barvergütungen. Kein Mitglied des Verwaltungsrats hat gegenwärtig einen Anspruch auf eine variable Vergütung oder auf eine Zuteilung von Optionsrechten oder anderen Eigenkapitalanteilen (Aktien oder Partizipationsscheine), um die unabhängige Oberaufsicht zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden. Der Gesamtbetrag der an die Mitglieder des Verwaltungsrats ausbezahlten Vergütungen wird regelmässig durch ein externes Benchmarking überprüft und beinhaltet einen Vergleich der Höhe und der Struktur der Vergütung des Verwaltungsrats mit zuletzt 15 Schweizer börsenkotierten Unternehmen, die Lindt & Sprüngli bezüglich Grösse (basierend auf der Marktkapitalisierung unter Berücksichtigung von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung zwischen der 0,4- und der 1,7-fachen Marktkapitalisierung von Lindt & Sprüngli in Höhe von ca. CHF 30 Mrd. per Ende 2021) und Branchenzugehörigkeit (verstanden in einem weiteren Sinne, annäherungsweise reflektiert durch Nichtfinanzunternehmen) ähnlich sind. Die Vergleichsunternehmen für dieses Benchmarking waren Alcon, Barry Callebaut, Emmi, Ems-Chemie, Geberit, Givaudan, Kühne + Nagel, Lafarge Holcim, Schindler, SGS, Sonova, Straumann, Swatch, Swisscom, VAT (die Peer Group).
Das letzte Benchmarking für die Vergütung des Verwaltungsrats wurde im Jahr 2022 durchgeführt, basierend auf den Daten per Ende 2021, und bestätigte, dass der derzeitige Vergütungsansatz mit dem Ansatz der Peer Group vergleichbar ist und dass die Vergütungsniveaus innerhalb der angestrebten Bandbreite liegen (d. h. im Marktmedian oder darunter), weshalb das CNC nach dem letzten Benchmarking keine Änderungen des Ansatzes oder des Vergütungsniveaus vorgeschlagen hat. Insgesamt ist das Vergütungsniveau der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats seit über 25 Jahren stabil geblieben. Die Vergütung des Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten wurde hingegen über die letzten drei Jahre gesenkt, um sie weiter der Marktpraxis anzugleichen.
Die nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Vergütung in Form eines fixen Pauschalhonorars in Höhe von CHF 145 000 pro Jahr, das jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung für die abgelaufene Amtsperiode in bar ausbezahlt wird. Um den Fokus auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu lenken, erhalten alle nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats die gleiche fixe Vergütung, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einem Ausschuss oder der Funktion als Vorsitzender eines Ausschusses. Im Berichtsjahr erhielt ein nicht exekutives Mitglied (A. Bulgheroni) zusätzlich ein Bruttohonorar von CHF 13 000 (Vorjahr: CHF 28 000, inklusive Caffarel S.p.A., Italien) für seine Funktion als Präsident des Verwaltungsrats von Lindt & Sprüngli S.p.A., Italien.
Der Exekutive Verwaltungsratspräsident erhält eine fixe Vergütung in Form eines Lohns in Höhe von CHF 2 Mio. pro Jahr, der auf monatlicher Basis in zwölf Raten in bar ausbezahlt wird. Der Präsident führt den Verwaltungsrat und koordiniert dessen Ausschüsse bei der Festlegung der Strategie und der allgemeinen Leitungsstruktur der Gruppe sowie bei der Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Überwachungsaufgaben. Er nimmt eine führende Rolle bei der Gestaltung der Corporate Governance der Gruppe ein. Darüber hinaus fördert er die enge Zusammenarbeit mit Blick auf die Erzielung einer nachhaltigen Wertschöpfung für Lindt & Sprüngli, wacht über die Reputation der Gruppe und vertritt, zusammen mit dem CEO, die Gruppe nach aussen gegenüber den Aktionären und Stakeholdern. Gemäss dem jüngsten Benchmarking entspricht die Vergütung des Verwaltungsratspräsidenten der Vergütung anderer exekutiver Verwaltungsratspräsidenten in der Peer Group (siehe oben).
In den Geschäftsjahren 2021 und 2022 sind effektiv folgende Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats ausbezahlt worden:
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Funktion per 31.12.2022 |
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2022 |
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2021 |
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TCHF |
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Fixe Barentschädigung1 |
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Sonstige Entschädigung1 |
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Fixe Barentschädigung |
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Sonstige Entschädigung |
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E. Tanner |
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Exekutiver Präsident des Verwaltungsrats, Mitglied SC2 |
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2 000 |
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23 |
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2 000 |
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23 |
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Dr. D. Weisskopf3 |
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Vizepräsident des Verwaltungsrats (seit Oktober 2022, VR-Mitglied seit April 2022), Präsident SC (seit April 2022) |
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0 |
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0 |
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– |
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– |
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A. Bulgheroni |
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VR-Mitglied, Mitglied Audit Committee und CNC |
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145 |
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25 |
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145 |
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40 |
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Dkfm. E. Gürtler |
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VR-Mitglied, Mitglied Audit Committee |
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145 |
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12 |
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145 |
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12 |
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Dr. R. K. Sprüngli |
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VR-Mitglied, Präsident CNC |
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145 |
|
12 |
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145 |
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12 |
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Dr. T. Rinderknecht |
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VR-Mitglied, Präsident Audit Committee |
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145 |
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12 |
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145 |
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12 |
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S. Denz |
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VR-Mitglied, Mitglied CNC und SC |
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145 |
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12 |
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145 |
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14 |
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Total |
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2 725 |
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96 |
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2 725 |
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113 |
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Der von der Generalversammlung vom 4. Mai 2021 genehmigte maximale Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats in Höhe von CHF 3,2 Mio. bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022 wurde eingehalten. Der gleiche Betrag in Höhe von CHF 3,2 Mio. wurde von der Generalversammlung vom 28. April 2022 als maximaler Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats für die Zeit bis zur Generalversammlung 2023 genehmigt. Der effektiv ausbezahlte Betrag für das Geschäftsjahr 2023 wird im Geschäftsbericht 2023 offengelegt.
Es bestehen keine Darlehen und Kredite an gegenwärtige oder frühere exekutive oder nicht exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats.