Handelssperrzeiten
Während bestimmter Zeiträume bestehen Handelsbeschränkungen für bestimmte Personen (Insider). Der Verwaltungsrat hat die entsprechenden Regelungen im «Insider-Reglement» (Insider Directive) vom 19. Oktober 2019 festgehalten.
Adressaten und Anwendungsbereich des Insider-Reglements
Das Insider-Reglement und die entsprechenden Handelsbeschränkungen gelten für alle Mitglieder des Verwaltungsrats, Geschäftsführer und Mitarbeitende der zur Lindt & Sprüngli Gruppe gehörenden Gesellschaften, einschliesslich Dritter, wenn diese im Besitz von Insider-Informationen sind und Kenntnis vom Insider-Reglement und von dessen Inhalt haben. Die betreffenden Personen dürfen während bestimmter, im Insider-Reglement festgelegter Zeiträume nicht mit Effekten der Lindt & Sprüngli Gruppe handeln. Als solche Effekten im Sinne des Insider-Reglements gelten gemäss Ziffer 4 des Insider-Reglements alle gegenwärtigen oder zukünftigen, von einer zur Lindt & Sprüngli Gruppe gehörenden Gesellschaft ausgegebenen Effekten, namentlich Aktien, Partizipationsscheine, Genussscheine, (Wandel-)Anleihen, Optionen, Optionsscheine oder Schuldverschreibungen, sowie derivative Finanzinstrumente, die sich auf Effekten beziehen, die von einer zur Lindt & Sprüngli Gruppe gehörenden Gesellschaft ausgegeben werden, unabhängig davon, ob die derivativen Finanzinstrumente von der Lindt & Sprüngli Gruppe oder einem Dritten ausgegeben wurden (die Effekten).
Allgemeine Handelssperrzeiten
Gemäss Ziffer 6.1 des Insider-Reglements dürfen Insider während der folgenden Zeiträume weder für eigene noch für fremde Rechnung, direkt oder indirekt Effekten der Lindt & Sprüngli Gruppe erwerben oder veräussern:
- 10 Kalendertage vor dem 31. Dezember und dem 30. Juni, jeweils bis 24 Stunden (einen Handelstag) nach Veröffentlichung der (vorläufigen) Ergebnisse der Lindt & Sprüngli Gruppe, beziehungsweise.
- 20 Kalendertage vor der geplanten Veröffentlichung (i) des Jahres- oder Halbjahresberichts und (ii) der wichtigsten Traktanden einer Generalversammlung der Gesellschaft (diese Veröffentlichung erfolgt normalerweise zusammen mit dem Jahresbericht), jeweils bis 24 Stunden (einen Handelstag) nach der Veröffentlichung der Ergebnisse bzw. der wichtigsten Traktanden.
Allgemeine Handelssperrzeiten gelten unabhängig davon, ob sie besonders kommuniziert wurden oder nicht, und unabhängig davon, ob ein Insider über Insider-Informationen verfügt oder nicht.
Spezielle Handelssperrzeiten
Zusätzlich zu den allgemeinen Handelssperrzeiten können spezielle Handelssperrzeiten entweder automatisch aufgrund eines Projekts oder einer Transaktion (gemäss Ziffer 5.4 des Insider-Reglements) gelten oder unter bestimmten Voraussetzungen vom CEO oder vom CFO erlassen werden, die für (i) eine bestimmte Gruppe von Mitgliedern des Verwaltungsrats, Geschäftsführern oder Mitarbeitenden und/oder (ii) für bestimmte Effekten anderer börsenkotierter Unternehmen und für den mitgeteilten Zeitraum Geltung haben, der in der Regel 24 Stunden (einen Handelstag) nach der Veröffentlichung der betreffenden Insider-Information oder der endgültigen Beendigung eines solchen Projekts endet. Besondere Sperrfristen gelten unabhängig davon, ob ein Insider über Insider-Informationen verfügt oder nicht.
Zulässiger Handel
Ein Insider darf ausserhalb der allgemeinen Handelssperrzeiten mit Effekten der Lindt & Sprüngli Gruppe handeln, jedoch nur, falls er oder sie keine Insider-Informationen in Bezug auf die Effekten der Lindt & Sprüngli Gruppe hat.
Um versehentliche Verletzungen des Insider-Reglements zu vermeiden, haben Insider, die ihre Effekten durch einen Vermögensverwalter verwalten lassen, diesen dahin gehend zu instruieren, dass kein Handel mit Effekten der Lindt & Sprüngli Gruppe erfolgen darf, ohne dass der Vermögensverwalter explizite Instruktionen vom betreffenden Insider erhalten hat.