Interessenskonflikte
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der CEO und die Mitglieder der Konzernleitung sind verpflichtet, dem Verwaltungsratspräsidenten oder im Fall des Verwaltungsratspräsidenten dem gesamten Verwaltungsrat beziehungsweise im Fall von Mitgliedern der Konzernleitung dem CEO sofort mitzuteilen, wenn Geschäfte behandelt werden, die ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen berühren oder berühren könnten. Der Verwaltungsratspräsident beziehungsweise der CEO beziehungsweise der Gesamtverwaltungsrat entscheidet über angemessene Massnahmen, einschliesslich des Ausstands der betroffenen Person. Die betroffenen Mitglieder des Verwaltungsrats beziehungsweise der Konzernleitung sind jedoch in aller Regel berechtigt, dem jeweils zuständigen Gremium ihre Auffassung vorzutragen. Die betreffenden Regelungen sind im Organisationsreglement der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG reflektiert.
Als Exekutiver Verwaltungsratspräsident unterstützt, berät und führt Ernst Tanner den Verwaltungsrat und insbesondere den CEO der Lindt & Sprüngli Gruppe. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit von über 29 Jahren im Unternehmen und seiner fundierten Kenntnisse des FMCG-Markts vertritt Herr Tanner das Unternehmen bei wichtigen strategischen Entscheidungen. Er handelt daher in einer Exekutivfunktion und ist direkt bei der Gruppe angestellt. Aufgrund dieser Exekutivfunktion kommt etwaigen Interessenkonflikten des Verwaltungsratspräsidenten besondere Bedeutung zu, und der Verwaltungsrat hat sich im Berichtsjahr entschieden, neben der Funktion des Vizepräsidenten auch die Funktion eines Lead Independent Director wieder einzuführen, wobei der Verwaltungsrat im Berichtsjahr noch keinen Lead Independent Director bestimmt hat.