Kompetenzregelung

Die Grundzüge der Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung sowie die Aufgabenverteilung sind im Organisationsreglement festgehalten.

Die grundsätzlichen Regelungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht nach dem Gesetz, den Statuten oder dem Organisationsreglement, inklusive der Committee Charters, der Generalversammlung oder einem anderen Organ der Gesellschaft vorbehalten sind. Dies beinhaltet insbesondere:

  • die Übernahme der unübertragbaren und unentziehbaren gesetzlichen Aufgaben. Der Verwaltungsrat hat damit insbesondere die Verantwortung für die Oberleitung der Gesellschaft, die Erteilung der nötigen Weisungen und die Überwachung der Konzernleitung;
  • die Festlegung der strategischen, organisatorischen, buchhalterischen und finanzplanerischen Richtlinien;
  • Veränderungen der rechtlichen Struktur des Konzerns (insbesondere Neugründung von Tochtergesellschaften, Akquisitionen, Joint Ventures und Liquidation von Gesellschaften);
    die Ernennung und Abberufung des CEO, des Verwaltungsratssekretärs sowie der Mitglieder der Konzernleitung und bestimmter Geschäftsführer der Tochtergesellschaften;
  • die Genehmigung der Budgets des Konzerns und der Tochtergesellschaften für das kommende Geschäftsjahr und der fünfjährigen Mittelfristplanung der Gesellschaft;
  • die Entscheidung über das Leitbild und die einzelnen geschäftspolitischen Grundsätze.

Die Agenda des Verwaltungsrats enthält zudem regelmässig Traktanden zur Weiterbildung des Verwaltungsrats sowie über sich entwickelnde Themen und neue Risiken, wobei den Bereichen ESG und Cyber Security ein besonderes Augenmerk zukommt.

Der Verwaltungsrat hat die Führung des laufenden Geschäfts gemäss Organisationsreglement an den CEO mit Unterstützung durch die Konzernleitung übertragen.

CEO

Der CEO ist Vorsitzender der Konzernleitung und ferner für die Informationsbeschaffung und -weiterleitung an die Konzernleitung, den Exekutiven Verwaltungsratspräsidenten und den Verwaltungsrat verantwortlich. Die gesamte Organisation und das Personal der Gesellschaft und der Gruppe sind dem CEO unterstellt. Der CEO hat zudem sicherzustellen, dass die Beschlüsse und Weisungen des Verwaltungsrats durch die Konzernleitungsmitglieder vollzogen werden. Er hat schliesslich die Leitung der operativen Geschäfte des Konzerns im Rahmen der strategischen Zielsetzungen sowie die gesamtunternehmerische Planung und die Berichterstattung innerhalb der Lindt & Sprüngli Gruppe sicherzustellen.

Konzernleitung

Die Konzernleitung unter der Leitung des CEO bereitet die Konzernstrategie und einen entsprechenden Fahrplan zuhanden des Verwaltungsrats und zur Genehmigung durch diesen vor und ist ferner verantwortlich für die Umsetzung der Konzernstrategie. Des Weiteren haben die einzelnen Konzernleitungsmitglieder die Führung der ihnen durch den CEO zugeteilten Funktions- und Verantwortungsbereiche im Rahmen der Konzernpolitik und gemäss Vorgaben des CEO und des Verwaltungsrats wahrzunehmen. Den einzelnen Konzernleitungsmitgliedern wird im Rahmen einer Matrixstruktur einerseits Linienverantwortung für gesamte Länderorganisationen und Geografien und andererseits Funktionsverantwortung für die einzelnen Fachbereiche im Rahmen der strategischen Ziele und Pläne der Gruppe zugewiesen.